Flexibler Übergang (Flex)

Infos zur Flexiblen Übergangsphase
(Flexklassen)

Die Klassen 8 und 9 werden in drei Schuljahren durchlaufen.

Grundlage für den Unterricht bilden die Lehrpläne und Bildungsstandarts der Klassenstufe 8 und 9 der Gemeinschaftsschulen. Ziel ist bei entsprechenden Leistungen das Erreichen des Ersten allgemeinbildenden Schulabschlusses (ESA).

In die FLEX–Klassen werden bis zu 16 Schülerinnen und Schüler aufgenommen, damit ein individuelles Arbeiten möglich bleibt.

Die besondere Förderung der Schülerinnen und Schüler erfolgt unter anderem durch:

doppelt besetzte Unterrichtsstunden
regelmäßige Lernplangespräche
Leistungsstandserhebungen
individuelle Absprachen im Bereich Lernen
Methodentraining

Es findet eine intensive praxisnahe Berufsorientierung statt, unter anderem durch:

diverse Praktika
ab dem zweiten Flexjahr Praxistage

Stärken – Analyse (Herforder Modell) mit anschließender Berufsfelderprobung durch den AVN (=Ausbildungsverbund Neumünster)

Unterstützung des AVN bei der Suche nach Praktikums- und Ausbildungsplätzen

intensives Bewerbungstraining
Aufnahmebedingung:

Die vorgeschlagenen Schüler und Schülerinnen sollten die Versetzung in die Klassenstufe 7 geschafft haben und sich am Ende von Klassenstufe 7 befinden. Allerdings lässt die bisherige Schullaufbahn vermuten, dass der Schüler bzw. die Schülerin den ESA in den folgenden zwei Schuljahren nicht erreichen kann. Gründe hierfür könnten  z. B. in größeren Defiziten in einzelnen Fächern bei insgesamt nur ausreichenden Leistungen oder in einer allgemeinen Entwicklungsverzögerung o.ä. liegen.

Voraussetzung für die Aufnahme ist unter anderem ein Arbeits- und Lernverhalten, das eine erfolgreiche Mitarbeit erwarten lässt.

Sollte ein Schüler bzw. eine Schülerin nicht zu einer fördernden Zusammenarbeit bereit sein, kann das einen Ausschluss von der FLEX zur Folge haben. Der Schüler/die Schülerin wird dann an die zuständige Schule zurückverwiesen.

Einzelfallentscheidungen, die vom grundsätzlichen Kriterium abweichen, bleiben uns vorbehalten.

Verfahren:

Die bisher besuchte Schule meldet die Schülerin bzw. den Schüler nach Absprache mit den Erziehungsberechtigten frühestens nach dem Halbjahreszeugnis, aber spätestens bis zum 1.Juni des laufenden Jahres.

Folgende Unterlagen müssen bei der Meldung vorliegen:

1) Anmeldeformular (siehe Download)

2 )Kopie des letzten Zeugnisses

Anmeldeformular FLEX

Informationen zur FLEX

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