Die Gemeinschaftsschule ist für alle Schülerinnen und Schüler offen. Der Unterricht kann sowohl in binnendifferenzierender Form (Kinder und Jugendliche werden weitestgehend gemeinsam in einer Lerngruppe unterrichtet) als auch nach Leistungsfähigkeit und Neigung der Schülerinnen und Schüler differenzierten Lerngruppen erfolgen. Über die geeigneten Formen des Unterrichtes entscheidet die jeweilige Schule.
Zu jedem Zeugnistermin wird der Leistungstand einer Schülerin oder eines Schülers unter Berücksichtigung der Leistungen in den einzelnen Fächern in einem Notenzeugnis und einem zusätzlichen Kompetenzbericht dokumentiert. Dieser bildet die überfachlichen Kompetenzen zur Entwicklung der Methoden-, Sozial- und Selbstkompetenz sowie das allgemeine Lern- und Sozialverhalten ab. Die Formen der Leistungsbeurteilung legt die Schule im Rahmen ihres pädagogischen Konzepts fest.
Nach der Jahrgangsstufe 9 können die Schülerinnen und Schüler den “Ersten allgemeinbildenden Schulabschluss” erwerben. Sie müssen dafür an einer Prüfung mit zentralen Aufgabenstellungen teilnehmen, die sich an den Bildungsstandards der Kultusministerkonferenz orientiert. Dies gilt auch für die Prüfung zum Mittleren Schulabschluss, die nach der Jahrgangsstufe 10 absolviert wird.
Immer mehr Gemeinschaftsschulen haben eine eigene Oberstufe, die es den Schülerinnen und Schülern möglich macht, in neun Jahren das Abitur zu erreichen. Gemeinschaftsschulen ohne eigene Oberstufe können mit allgemein bildenden Schulen mit eigener Oberstufe und/oder Beruflichen Gymnasien eine Kooperation eingehen. Diese Kooperationen gewährleisten, dass alle Schülerinnen und Schüler – sofern sie die schulischen Leistungsvoraussetzungen erfüllen – eine Rechtsgarantie auf den Besuch einer Oberstufe haben.
Das Kollegium der Gemeinschaftsschulen setzt sich aus Lehrkräften der bisherigen Haupt- und Realschulen, aber auch der Gesamtschulen und Gymnasien zusammen.